Maskenpflicht an Schulen bleibt – aber wird gelockert


Schulsenator Ties Rabe: „So viel Normalität wie möglich, so viel Sicherheit wie nötig“

Hamburg setzt seinen Kurs der vorsichtigen Corona-Lockerungen an den Schulen fort. Anders als in den meisten anderen Bundesländern bleiben die wesentlichen Sicherheitsmaßnahmen über den 4. April hinaus erhalten. So sollen sich Schülerinnen und Schüler auch im April drei Mal in der Woche in der Schule testen. Die mobilen Luftfiltergeräte in allen Unterrichtsräumen bleiben in Betrieb. Und wie bisher sollen die Unterrichtsräume alle 20 Minuten fünf Minuten lang durchgelüftet werden. Auch die Maskenpflicht in allen Schulgebäuden bleibt bestehen. Allerdings soll es ab dem 4. April eine vorsichtige Öffnung geben: Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und schulisches Personal können die Maske am Arbeitsplatz im Unterricht abnehmen. Schulsenator Ties Rabe: „Wir bleiben bei unserem vernünftigen und behutsamen Weg: so viel Normalität wie möglich, so viel Sicherheit wie nötig.“


Um auf Nummer sicher zu gehen, hat die Hamburger Schulbehörde so viele Schnelltests bestellt, dass sich damit theoretisch alle Schulbeteiligten bis zu den Sommerferien wöchentlich testen können. Die Schnelltests der Firma Siemens sind seit Jahresbeginn an allen Hamburger Schulen im Einsatz und haben sich sehr bewährt. Bewährt haben sich auch die mobilen Luftfiltergeräte. Hamburg hat fast alle 12.500 Klassen- und Unterrichtsräume an den staatlichen Schulen mit diesen Geräten ausgestattet und ist damit das einzige Bundesland mit einer flächendeckenden Ausstattung. Die mobilen Luftfiltergeräte filtern die Raumluft durch spezielle Filter, so dass Viren nicht durch Aerosole in der Luft übertragen werden können.

Die neue Maskenregelung ist vergleichbar mit der Regelung in den Restaurants: Wer seinen Platz einnimmt, darf die Maske abnehmen. Wer umherläuft, muss die Maske dagegen aufsetzen. Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler können die Maske im Unterricht auch dann abnehmen, wenn sie allein oder zu zweit vor der Tafel oder vor der Klasse stehen. Nach diesen Prinzipien sind maskenfreie- und maskenverpflichtende Phasen bei allen anderen Formen des Unterrichts zu unterscheiden. Ein Zwang zum Abnehmen der Maske besteht nicht: Wer die Masken aus Sicherheitsgründen weiterhin tragen möchte, darf das selbstverständlich tun.

Schulsenator Ties Rabe: „Mit der eingeschränkten Maskenpflicht in den Schulen sind wir vorsichtiger als die meisten anderen Länder, schaffen aber für die Schulbeteiligten dennoch eine deutliche Erleichterung. Gerade das konzentrierte Lernen, Zuhören und Sprechen wird durch die Maske oft sehr eingeschränkt. Die Kommunikation ist beeinträchtigt, leise Kinder sind nur schwer zu verstehen, und wer sprechen lernen will, muss Mimik und Lippenbewegung der Lehrkraft sehen. Zudem beeinträchtigt es die Konzentration, wenn die Schülerinnen und Schüler in Ganztagsschulen von 8.00 bis 16.00 Uhr fast durchgängig die Maske tragen müssen. Wer will, kann jetzt die Maske öfter abnehmen.“

Künftig können auch schulische Veranstaltungen unter besseren Bedingungen stattfinden. Schulsenator Ties Rabe: „Schule ist ein Ort des lebendigen Miteinanders und keine Lernfabrik. Musik-, Theater-, Sport- und Kulturveranstaltungen sind für das soziale Miteinander und die Bildung sehr wichtig. Ich freue mich, dass wir in den Schulen ab dem 4.April die gleichen Regeln wie im Bereich der Kultur- und Freizeitveranstaltungen einführen können. Das heißt: Wer etwas darbietet, musiziert oder Theater spielt, darf die Maske auf der Bühne abnehmen. Das gilt auch für Chöre und Orchester. Für Zuschauer gilt im Schulgebäude und auch auf den Zuschauerplätzen die Maskenpflicht, aber Zuschauer müssen künftig keinen Impf- oder Testnachweis mehr erbringen.

Schulsenator Ties Rabe: „Die neue Regeln sind ein vernünftiger Kompromiss zwischen dem Wunsch nach Normalität und Sicherheit. Ich bitte alle Schulgemeinschaften, weiterhin sorgfältig und vorsichtig zu sein und sich an die Regeln zu halten. Wer möchte, kann selbstverständlich für sich persönlich entscheiden, weiterhin die Maske auch im Unterricht am Arbeitsplatz zu tragen oder im Chor mit Maske zu singen. Solche Entscheidungen sind selbstverständlich von allen zu achten und respektieren. Sie dürfen jedoch nicht durch Druck der Schulgemeinschaft oder der Lehrkräfte erzwungen werden.“