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Maskenpflicht an Schulen bleibt – aber wird gelockert


Schulsenator Ties Rabe: „So viel Normalität wie möglich, so viel Sicherheit wie nötig“

Hamburg setzt seinen Kurs der vorsichtigen Corona-Lockerungen an den Schulen fort. Anders als in den meisten anderen Bundesländern bleiben die wesentlichen Sicherheitsmaßnahmen über den 4. April hinaus erhalten. So sollen sich Schülerinnen und Schüler auch im April drei Mal in der Woche in der Schule testen. Die mobilen Luftfiltergeräte in allen Unterrichtsräumen bleiben in Betrieb. Und wie bisher sollen die Unterrichtsräume alle 20 Minuten fünf Minuten lang durchgelüftet werden. Auch die Maskenpflicht in allen Schulgebäuden bleibt bestehen. Allerdings soll es ab dem 4. April eine vorsichtige Öffnung geben: Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und schulisches Personal können die Maske am Arbeitsplatz im Unterricht abnehmen. Schulsenator Ties Rabe: „Wir bleiben bei unserem vernünftigen und behutsamen Weg: so viel Normalität wie möglich, so viel Sicherheit wie nötig.“


Um auf Nummer sicher zu gehen, hat die Hamburger Schulbehörde so viele Schnelltests bestellt, dass sich damit theoretisch alle Schulbeteiligten bis zu den Sommerferien wöchentlich testen können. Die Schnelltests der Firma Siemens sind seit Jahresbeginn an allen Hamburger Schulen im Einsatz und haben sich sehr bewährt. Bewährt haben sich auch die mobilen Luftfiltergeräte. Hamburg hat fast alle 12.500 Klassen- und Unterrichtsräume an den staatlichen Schulen mit diesen Geräten ausgestattet und ist damit das einzige Bundesland mit einer flächendeckenden Ausstattung. Die mobilen Luftfiltergeräte filtern die Raumluft durch spezielle Filter, so dass Viren nicht durch Aerosole in der Luft übertragen werden können.

Die neue Maskenregelung ist vergleichbar mit der Regelung in den Restaurants: Wer seinen Platz einnimmt, darf die Maske abnehmen. Wer umherläuft, muss die Maske dagegen aufsetzen. Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler können die Maske im Unterricht auch dann abnehmen, wenn sie allein oder zu zweit vor der Tafel oder vor der Klasse stehen. Nach diesen Prinzipien sind maskenfreie- und maskenverpflichtende Phasen bei allen anderen Formen des Unterrichts zu unterscheiden. Ein Zwang zum Abnehmen der Maske besteht nicht: Wer die Masken aus Sicherheitsgründen weiterhin tragen möchte, darf das selbstverständlich tun.

Schulsenator Ties Rabe: „Mit der eingeschränkten Maskenpflicht in den Schulen sind wir vorsichtiger als die meisten anderen Länder, schaffen aber für die Schulbeteiligten dennoch eine deutliche Erleichterung. Gerade das konzentrierte Lernen, Zuhören und Sprechen wird durch die Maske oft sehr eingeschränkt. Die Kommunikation ist beeinträchtigt, leise Kinder sind nur schwer zu verstehen, und wer sprechen lernen will, muss Mimik und Lippenbewegung der Lehrkraft sehen. Zudem beeinträchtigt es die Konzentration, wenn die Schülerinnen und Schüler in Ganztagsschulen von 8.00 bis 16.00 Uhr fast durchgängig die Maske tragen müssen. Wer will, kann jetzt die Maske öfter abnehmen.“

Künftig können auch schulische Veranstaltungen unter besseren Bedingungen stattfinden. Schulsenator Ties Rabe: „Schule ist ein Ort des lebendigen Miteinanders und keine Lernfabrik. Musik-, Theater-, Sport- und Kulturveranstaltungen sind für das soziale Miteinander und die Bildung sehr wichtig. Ich freue mich, dass wir in den Schulen ab dem 4.April die gleichen Regeln wie im Bereich der Kultur- und Freizeitveranstaltungen einführen können. Das heißt: Wer etwas darbietet, musiziert oder Theater spielt, darf die Maske auf der Bühne abnehmen. Das gilt auch für Chöre und Orchester. Für Zuschauer gilt im Schulgebäude und auch auf den Zuschauerplätzen die Maskenpflicht, aber Zuschauer müssen künftig keinen Impf- oder Testnachweis mehr erbringen.

Schulsenator Ties Rabe: „Die neue Regeln sind ein vernünftiger Kompromiss zwischen dem Wunsch nach Normalität und Sicherheit. Ich bitte alle Schulgemeinschaften, weiterhin sorgfältig und vorsichtig zu sein und sich an die Regeln zu halten. Wer möchte, kann selbstverständlich für sich persönlich entscheiden, weiterhin die Maske auch im Unterricht am Arbeitsplatz zu tragen oder im Chor mit Maske zu singen. Solche Entscheidungen sind selbstverständlich von allen zu achten und respektieren. Sie dürfen jedoch nicht durch Druck der Schulgemeinschaft oder der Lehrkräfte erzwungen werden.“

Ganztagsangebote buchen – das Schulinformationszentrum hilft!

Liebe Eltern, wenn Sie Unterstützung und Beratung beim Ausfüllen von Anträgen für ganztägige Angebote in Hamburger Schulen benötigen, wenden Sie sich bitte vom 1. Februar bis zum 31. Mai 2022 an Samira Karimi. Frau Karimi spricht Deutsch, Englisch, Farsi, Dari und Spanisch. Sie bietet die Beratung im Schulinformationszentrum (SIZ) an und berät telefonisch, per E-Mail oder – nach vorheriger Terminvereinbarung – auch persönlich (3-G-Nachweis mitbringen). Sie erreichen Frau Karimi unter der Telefonnummer 040 – 428 63 35 79 Ø dienstags von 14 – 16 Uhr und Ø mittwochs und donnerstags von 10 – 12 Uhr oder unter der E-Mail karimi-gbs@bsb.hamburg.de Sie finden dieses Angebot auch unter: www.hamburg.de/ganztagsschule

Informationen für Reiserückkehrer



Liebe Eltern der Schule Hasselbrook,
die Bestimmungen zu den „Reiserückkehrern“ gelten unverändert. Sollten Sie mit Ihren Kindern in den Weihnachtsferien einen Auslandsaufenthalt planen, finden Sie hier die entsprechende Regelung: 

Seit August 2021 gilt in der Freien und Hansestadt Hamburg folgende neue Regelung für Reiserückkehrer
Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, dürfen innerhalb der ersten zehn Tage nach ihrer Rückkehr nur dann das Schulgelände betreten oder an schulischen Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen negativen Testnachweis vorlegen. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren und auch nach Rückkehr von Verwandtenbesuchen.

Als Testnachweise gelten: (1) negatives Schnelltestergebnis oder (2) negatives PCR-Ergebnis jeweils eines anerkannten Testzentrums (auch aus dem Ausland). Ausgenommen von dieser Neuregelung sind Geimpfte und Genesene.

Grundsätzlich sollten alle Reisenden sich vor der Reise über die einschlägigen Regelungen informieren, insbesondere auch über die Quarantäneregelungen für die Rückkehr aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten. (https://www.hamburg.de/faq-reisen/)

Dies ist angesichts der neu aufgetretenen Omikron-Virusvariante von Bedeutung. Nach Rückkehr aus einem 
Virusvariantengebiet dauert die Quarantäne nach einem Aufenthalt grundsätzlich 14 Tage. Diese muss von allen Reisenden eingehalten werden. Auch für Geimpfte bestehen keine Ausnahme, und keine Möglichkeit zur Verkürzung der Quarantäne.

Alle Hamburger Schulen werden nach den Weihnachtsferien an den ersten drei Schultagen im Januar morgens verbindliche Schnelltestungen einplanen. Sollten Schülerinnen und Schüler es nach einem Auslandsaufenthalt nicht schaffen, ein Testzentrum aufzusuchen, kann der erforderliche Schnelltest in der Schule zu Schulbeginn unter Aufsicht durchgeführt werden.


Herzliche Grüße aus der Schule Hasselbrook! Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachtsferien! Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Pressemitteilung Corona Schutzimpfung für Kinder von 5 bis 11 Jahren möglich


Terminbuchung für Corona-Schutzimpfung der Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren möglich

5- bis 11-jährige Kinder erhalten eine Corona-Schutzimpfung in Kinderarztpraxen. Darüber hinaus stehen Impftermine in ausgewählten Krankenhäusern und einem eigens eingerichteten Kinder-Impfzentrum zur Verfügung. Nun können die Termine gebucht werden, die ab Donnerstag stattfinden.

Termine an den Krankenhausstandorten werden laufend eingestellt und sind über das Terminbuchungstool der Freien und Hansestadt Hamburg buchbar. Die Asklepios Klinik Nord und das Kinder UKE starten am Donnerstag mit den Impfungen, weitere Krankenhäuser steigen im Verlauf der kommenden Wochen mit zusätzlichen Angeboten in die Impfkampagne ein.

Zusätzlich wurde durch die Stadt Hamburg ein Kinderimpfzentrum eingerichtet. Es bietet während seiner geplanten Laufzeit zusätzliche Kapazitäten für jene, die eine Impfung erhalten sollten, aber über keine ausreichende kinder- bzw. jugendmedizinische Versorgung verfügen.

Die Termine für dieses Kinderimpfzentrum werden über ein separates Terminbuchungstool vergeben. Dieses wurde nun freigeschaltet. Der direkte Link kann unter www.hamburg.de/corona-impfung aufgerufen werden.

Die Impfungen im Kinder-Impfzentrum werden ausschließlich nach einem im Vorfeld vereinbarten Termin, jeweils dienstags bis donnerstags sowie samstags und sonntags von 10:00 bis 17:00 Uhr in der Pasmannstraße 1 in der Hamburger Neustadt durchgeführt.

Gemäß der bislang als Entwurf vorliegenden Empfehlung der Ständigen Impfkommission werden Termine vorrangig an vorerkrankte Kinder vergeben. Aber auch alle anderen Sorgeberechtigten, die sich mit ihrem Kind für die Impfung entscheiden, können einen Termin erhalten.

Informationen für Bürgerinnen und Bürger sind aktuell unter www.hamburg.de/corona-impfung abrufbar.

Einladung zum Tag der offenen Tür


EINLADUNG ZUM TAG DER OFFENEN TÜR

Am Donnerstag, den 25. November 2021 öffnen wir in der Zeit von 16 bis 18 Uhr
unsere Schultüren und laden Eltern der zukünftigen Klasse 1 und der Vorschule sowie Kinder, die sich für unsere Schule interessieren, ganz herzlich zu einem Kennenlernbesuch bei uns ein.


Sie finden uns in der Ritterstr. 44, 22089 Hamburg

In 30-minütigen Rundgängen werden Sie von unseren Lehrerinnen und Lehrern in Kleingruppen durch die Schule geführt. So haben Sie die Möglichkeit, einen Einblick in unsere Schule, die Räumlichkeiten und unsere Arbeit zu gewinnen und Ihre Fragen direkt an die Kolleginnen und Kollegen zu richten. 

Die Führungen starten vom Haupteingang der Schule aus zu den folgenden Zeiten:

16.oo Uhr   —–   
16.30 Uhr   —–   17.oo Uhr   —–   17.30 Uhr

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation gilt für den Besuch der Schule die 3G-Regelung

Geimpft —— Genesen —— Getestet

Entsprechende Nachweise legen Sie bitte am Eingang vor.

In unserem Eltern-Cafe in der Mensa können Sie Ihren Besuch im Anschluss an die Führung dann noch ausklingen lassen.

Das Kollegium der Schule Hasselbrook freut sich darauf, Sie bei Ihrem Besuch in unserer Schule persönlich kennen zu lernen.