Informationen für Reiserückkehrer



Liebe Eltern der Schule Hasselbrook,
die Bestimmungen zu den „Reiserückkehrern“ gelten unverändert. Sollten Sie mit Ihren Kindern in den Weihnachtsferien einen Auslandsaufenthalt planen, finden Sie hier die entsprechende Regelung: 

Seit August 2021 gilt in der Freien und Hansestadt Hamburg folgende neue Regelung für Reiserückkehrer
Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, dürfen innerhalb der ersten zehn Tage nach ihrer Rückkehr nur dann das Schulgelände betreten oder an schulischen Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen negativen Testnachweis vorlegen. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren und auch nach Rückkehr von Verwandtenbesuchen.

Als Testnachweise gelten: (1) negatives Schnelltestergebnis oder (2) negatives PCR-Ergebnis jeweils eines anerkannten Testzentrums (auch aus dem Ausland). Ausgenommen von dieser Neuregelung sind Geimpfte und Genesene.

Grundsätzlich sollten alle Reisenden sich vor der Reise über die einschlägigen Regelungen informieren, insbesondere auch über die Quarantäneregelungen für die Rückkehr aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten. (https://www.hamburg.de/faq-reisen/)

Dies ist angesichts der neu aufgetretenen Omikron-Virusvariante von Bedeutung. Nach Rückkehr aus einem 
Virusvariantengebiet dauert die Quarantäne nach einem Aufenthalt grundsätzlich 14 Tage. Diese muss von allen Reisenden eingehalten werden. Auch für Geimpfte bestehen keine Ausnahme, und keine Möglichkeit zur Verkürzung der Quarantäne.

Alle Hamburger Schulen werden nach den Weihnachtsferien an den ersten drei Schultagen im Januar morgens verbindliche Schnelltestungen einplanen. Sollten Schülerinnen und Schüler es nach einem Auslandsaufenthalt nicht schaffen, ein Testzentrum aufzusuchen, kann der erforderliche Schnelltest in der Schule zu Schulbeginn unter Aufsicht durchgeführt werden.


Herzliche Grüße aus der Schule Hasselbrook! Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachtsferien! Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Pressemitteilung Corona Schutzimpfung für Kinder von 5 bis 11 Jahren möglich


Terminbuchung für Corona-Schutzimpfung der Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren möglich

5- bis 11-jährige Kinder erhalten eine Corona-Schutzimpfung in Kinderarztpraxen. Darüber hinaus stehen Impftermine in ausgewählten Krankenhäusern und einem eigens eingerichteten Kinder-Impfzentrum zur Verfügung. Nun können die Termine gebucht werden, die ab Donnerstag stattfinden.

Termine an den Krankenhausstandorten werden laufend eingestellt und sind über das Terminbuchungstool der Freien und Hansestadt Hamburg buchbar. Die Asklepios Klinik Nord und das Kinder UKE starten am Donnerstag mit den Impfungen, weitere Krankenhäuser steigen im Verlauf der kommenden Wochen mit zusätzlichen Angeboten in die Impfkampagne ein.

Zusätzlich wurde durch die Stadt Hamburg ein Kinderimpfzentrum eingerichtet. Es bietet während seiner geplanten Laufzeit zusätzliche Kapazitäten für jene, die eine Impfung erhalten sollten, aber über keine ausreichende kinder- bzw. jugendmedizinische Versorgung verfügen.

Die Termine für dieses Kinderimpfzentrum werden über ein separates Terminbuchungstool vergeben. Dieses wurde nun freigeschaltet. Der direkte Link kann unter www.hamburg.de/corona-impfung aufgerufen werden.

Die Impfungen im Kinder-Impfzentrum werden ausschließlich nach einem im Vorfeld vereinbarten Termin, jeweils dienstags bis donnerstags sowie samstags und sonntags von 10:00 bis 17:00 Uhr in der Pasmannstraße 1 in der Hamburger Neustadt durchgeführt.

Gemäß der bislang als Entwurf vorliegenden Empfehlung der Ständigen Impfkommission werden Termine vorrangig an vorerkrankte Kinder vergeben. Aber auch alle anderen Sorgeberechtigten, die sich mit ihrem Kind für die Impfung entscheiden, können einen Termin erhalten.

Informationen für Bürgerinnen und Bürger sind aktuell unter www.hamburg.de/corona-impfung abrufbar.