Informationen für Reiserückkehrer



Liebe Eltern der Schule Hasselbrook,
die Bestimmungen zu den „Reiserückkehrern“ gelten unverändert. Sollten Sie mit Ihren Kindern in den Weihnachtsferien einen Auslandsaufenthalt planen, finden Sie hier die entsprechende Regelung: 

Seit August 2021 gilt in der Freien und Hansestadt Hamburg folgende neue Regelung für Reiserückkehrer
Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, dürfen innerhalb der ersten zehn Tage nach ihrer Rückkehr nur dann das Schulgelände betreten oder an schulischen Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen negativen Testnachweis vorlegen. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren und auch nach Rückkehr von Verwandtenbesuchen.

Als Testnachweise gelten: (1) negatives Schnelltestergebnis oder (2) negatives PCR-Ergebnis jeweils eines anerkannten Testzentrums (auch aus dem Ausland). Ausgenommen von dieser Neuregelung sind Geimpfte und Genesene.

Grundsätzlich sollten alle Reisenden sich vor der Reise über die einschlägigen Regelungen informieren, insbesondere auch über die Quarantäneregelungen für die Rückkehr aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten. (https://www.hamburg.de/faq-reisen/)

Dies ist angesichts der neu aufgetretenen Omikron-Virusvariante von Bedeutung. Nach Rückkehr aus einem 
Virusvariantengebiet dauert die Quarantäne nach einem Aufenthalt grundsätzlich 14 Tage. Diese muss von allen Reisenden eingehalten werden. Auch für Geimpfte bestehen keine Ausnahme, und keine Möglichkeit zur Verkürzung der Quarantäne.

Alle Hamburger Schulen werden nach den Weihnachtsferien an den ersten drei Schultagen im Januar morgens verbindliche Schnelltestungen einplanen. Sollten Schülerinnen und Schüler es nach einem Auslandsaufenthalt nicht schaffen, ein Testzentrum aufzusuchen, kann der erforderliche Schnelltest in der Schule zu Schulbeginn unter Aufsicht durchgeführt werden.


Herzliche Grüße aus der Schule Hasselbrook! Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachtsferien! Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!